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Biozid-Holzschutzmittel müssen zugelassen werden
Die europäische Biozid-Produkte-Richtlinie (BPD) regelt das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Es gilt: Holzschutzmittel mit bioziden Inhaltsstoffen dürfen nur dann am Markt angeboten werden, wenn sie alle Vorgaben der BPD erfüllen.

Bei der Prüfung auf Oberflächenverblauung nach der europäischen Norm EN 152.1 werden sechs Prüfkörper in einer Bewertungsskala von 0 (keine Verblauung) bis 5 (starke Verblauung) bewertet.

Prüfung der Oberflächenverblauung nach der europäischen Norm EN 152.1: Das Bild zeigt Holzoberflächen der Bewertungsstufe „1“. Diese Stufe lässt leichte Verblauungen des Holzes zu und entspricht den Qualitätsanforderungen der europäischen Biozid-Produkte-Richtlinie.

Prüfung Oberflächenverblauung nach europäischer Norm EN 152.1: Das Bild zeigt Holzoberflä-chen der Bewertungsstufe „0“. Diese Stufe entspricht den strengen Anforderungen des deutschen RAL-Gütezeichens. Auch kleinere Verblauungen sind hier nicht zugelassen.



Sikkens erhielt die RAL Urkunde für seine Produkte: Cetol WV 885 BPD, Rubbol WP 167 BPD, Cetol WP 567 BPD, Rubbol WP 177 BPD und Cetol WP 562 BPD.

Rainer Koch, Leiter International Technical Support Sikkens Holzbau Europa
Die Richtlinie 98/8/EG trat bereits am 18. Mai 1998 in Kraft und regelt die europaweite Zulassung und Bewertung von Biozid-Produkten und bioziden Wirkstoffen. Sie gilt für alle bioziden Holzschutzmittel, die auf chemischem oder biologischem Wege Schadstofforganismen zerstören. Für diese Produktgruppe mit besonderen Risiken schreibt die Europäische Union ein sehr aufwändiges und teures Zulassungsverfahren vor. Entsprechende Holzschutzmittel mit neuen Wirkstoffen dürfen erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie ihre Wirksamkeit geprüft worden sind und eine Zulassung durch eine nationale Behörde vorliegt.
Umsetzung der Biozid-Richtlinie
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Wirkstoffe eines bioziden Holzschutzmittels in den Anhängen der Richtlinie 98/8/EG aufgeführt werden. Dafür müssen die Hersteller umfassende Nachweise der Wirksamkeit und Aufnahmeanträge für die verwendeten Stoffe einreichen. Produkte mit Wirkstoffen, für die kein Aufnahmeantrag gestellt wurde, dürfen schon seit dem 1. September 2006 nicht mehr am Markt angeboten werden. Ob ein Holzschutzmittel angemeldete Wirkstoffe enthält, erkennt der Verarbeiter beispielsweise in Deutschland an einer Registriernummer auf dem Behältnis. In anderen Ländern der EU gibt es vergleichbare Regelungen bei der Kennzeichnung.
Wie lange ein biozides Holzschutzmittel ohne Zulassung angeboten werden darf, hängt vom Zeitpunkt der Aufnahme seiner Wirkstoffe in die oben erwähnten Anhänge der Biozid-Richtlinie ab. Einen Überblick über die bereis aufgenommenen Wirkstoffe und jeweils geltenden Vermarktungsfristen gibt es im Internet unter www.ec.europa.eu/environment/biocides/annexi_and_ia.htm. Grundsätzlich gilt: Produkte, die nicht mehr vermarktet werden dürfen, aber bereits ausgeliefert wurden, können noch verarbeitet werden.
Sicherheit mit RAL-zertifizierten Holzschutzmitteln
Das zum Schutz von Mensch und Umwelt eingeführte europäische Zulassungsverfahren für biozide Holzschutzmittel ist sehr streng. Das gilt allerdings nicht für die vorgeschriebenen Wirksamkeitsprüfungen. Beim Bewertungsverfahren von behandelten Musterhölzern liegen die Anforderungen bei dem EU-Prüfverfahren deutlich unter denen für das am Markt hoch angesehene Qualitätszeichen der deutschen RAL Gütegemeinschaft. So dürfen beispielsweise die Musterhölzer beim europäischen Verfahren nach der Bewitterung leichte Verblauungen aufweisen. Bei der strengeren deutschen RAL-Prüfung sind diese Veränderungen der Oberflächen nicht zugelassen (siehe Bilder). Auch beim Auftragen der Holzschutzmittel gibt es große Unterschiede. Das europäische Verfahren lässt unter anderem das Trogtränkverfahren zu. Die deutsche RAL-Prüfung hingegen orientiert sich an dem im Fensterbau üblichen Kurzzeittauch- und Flutverfahren. Auch hier liegen die Anforderungen der RAL-Prüfung wieder deutlich näher an der Praxis der Fensterbauer als bei dem europäischen Verfahren.
Sikkens führt freiwillig beide Prüfungen durch, um Verarbeitern maximale Sicherheit bei der Verwendung von Holzschutzmittel zu bieten. So sind alle Produkte auch mit den praxisnahen Auftragsmengen von 120 - 160 ml/m2 zertifiziert. Desweiteren erfüllen die bioziden Sikkens Holzschutzmittel mit Wirksamkeit gegen Bläue und Fäulnis sowohl die EU-Anforderungen als auch die Vorgaben für das deutsche RAL-Gütezeichen.
Preise für Holzschutzmittel steigen
Die für die Hersteller mit dem neuen Zulassungsverfahren von bioziden Holzschutzmitteln und der Entwicklung notwendiger neuer Wirkstoffe verbundenen Kosten sind enorm. In Deutschland kostet beispielsweise allein die Prüfung eines einzigen Wirkstoffs zur Aufnahme in die Anlage der Biozid-Richtlinie 75.000 bis 125.000 Euro und die Zulassung eines Biozid-Produktes noch einmal 10.000 bis 45.000 Euro. Hinzu kommen noch die erheblichen finanziellen Aufwendungen für die Prüfungen von Wirkstoffen und Produkten. Angesichts der stark gestiegenen Belastungen für die Hersteller müssen sich die Verarbeiter von bioziden Holzschutzmitteln auf höhere Preise einstellen.
Rainer Koch, Leiter International Technical Support Sikkens Holzbau Europa
Weiterführende Informationen zur Biozid-Produkte-Richtlinie:
www.ec.europa.eu/environment/biocides/annexi_and_ia.htm
Sikkens: Das Beste, was Holz passieren kann!





